In Deutschland, wird durch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV-Vorschrift 52 festgelegt, dass der Kranführer im Führen und Instandhalten des Kranes unterwiesen sein muss und die Befähigung dem Unternehmer nachzuweisen hat.
Inhalte der Schulung
Zu den Kranführerschein-Seminaren bieten wir die folgenden Inhalte an:
- Gesetzliche Vorschriften der Berufsgenossenschaft
- Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Grundsätze des Anschlagens und Handzeichengebung
- Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung
- Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Verhalten bei Störungen
- Praktische Übungen
Teilnehmervoraussetzung
18 Jahre, geistige und körperliche Eignung.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt.
Eine gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen; möglichst Untersuchung nach G 25) sind Voraussetzung.
Abschluss
Die Teilnehmer müssen eine interne schriftliche und praktische Prüfung ablegen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie einen krantyp- und personenbezogenen Kranführerausweis, der unbefristet gültig ist.
Rechtliche Grundlagen
Die Ausbildung beruht auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
- DGUV Vorschrift 52 (BGV D6)
- DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921)
- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)
- Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV
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